Jugendschutz

Grundsätzlich gilt für den Einlass zu den ROXY-Veranstaltungen das Jugendschutzgesetz.

Daher gelten bei uns folgende Regeln:

< 14 Jahre:
Bis 00:00 Uhr NUR in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

14 - 16 Jahre:
Bis 00:00 Uhr NUR in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspflichtübertragung* und aufsichtspflichtiger Person.

16 - 18 Jahre:
Allein bis 00:00 Uhr. Mit Aufsichtspflichtübertragung* und aufsichtspflichtiger Person darüber hinaus.

Partys:
NUR ab 18 Jahren! Der Besuch unserer Partys ist Minderjährigen auch mit erziehungsberechtigter Begleitung oder Aufsichtspflichtübertragung nicht gestattet!

Hinweis: Bitte bringt immer einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) mit. Keine Kopien oder Bilder!

*) Die Aufsichtspflichtübertragung („Muttizettel") gibt es HIER zum Download. Wir akzeptieren nur die von uns aufgeführte Version, welche vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und in doppelter Kopie mitgebracht werden muss. Die aufsichtspflichtige Person muss älter als 18 Jahre alt sein.