Jugendschutz

Grundsätzlich gilt für den Einlass zu Veranstaltungen der ROXY gemeinnützigen GmbH das Jugendschutzgesetz.

Für unsere Veranstaltungen gilt im Allgemeinen*:

unter 14 Jahren:
NUR in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

zwischen 14 und 16 Jahren:
NUR in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person und entsprechender Aufsichtspflichtübertragung** bis zum Ende der Veranstaltung, aber spätestens 00:00 Uhr

zwischen 16 und 18 Jahren:
bis 00:00 Uhr

*) Einlassregelung kann bei manchen Veranstaltungen abweichen. Partys sind bei uns grundsätzlich ab 18 Jahren.
**) Die Erziehungsberechtigten müssen eine Ausweiskopie mitgeben, eine aktuelle Telefonnummer angeben und während der Veranstaltung erreichbar sein. Die aufsichtspflichtige Person muss nüchtern bleiben.