Grundsätzlich gilt für den
Einlass zu Konzerten der Roxy gemeinnützigen GmbH das Jugendschutzgesetz.
zwischen 14 und 16 Jahren:
nur in Begleitung einer aufsichtspflichtigen Person und entsprechender Aufsichtspflichtübertragung bis zum Ende der Veranstaltung aber spätestens 00:00 Uhr
Bitte legen sie zu den Formularen eine Kopie Ihres Personalausweises bei, damit wir die Richtigkeit der Unterschrift überprüfen können.
*Einlassregelung kann bei manchen Veranstaltungen abweichen.